Rauchmelder
WAS ist neu?
Sie benötigen Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren.
Ab WANN gilt das?
Bei Gebäuden mit Baubeginn ab 01.01.2013 gilt diese Vorgabe sofort. Für alle anderen war sie bis spätestens 31.12.2017 umzusetzen.
WER kümmert sich worum?
Die Montage bzw. Installation der Rauchmelder ist Aufgabe des Bauherrn bzw. Eigentümers. Wartung und Instandhaltung (z. B. regelmäßige Funktionsprüfung oder Batteriewechsel) obliegen dem Bewohner, also z. B. auch dem Mieter, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Eine (routinemäßige) Kontrolle durch die Feuerwehr Neustadt erfolgt nicht.
Bayern sorgt sich um Ihr Leben! Eine Änderung der Bayerischen Bauordnung erhöht den Brandschutz in Wohnungen – auch in Ihrer! – und macht die Verwendung von Rauchwarnmeldern obligatorisch. Ihr Leben steht auf dem Spiel! Handeln Sie einmal eigennützig und installieren Sie in Ihrem Wohnbereich Rauchmelder!
Rauchmelder retten Leben
Die Brandgefahr ist nie zu unterschätzen. Mehrere Hundert Menschen sterben jährlich in Deutschland bei Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen.
Brandtote sind Rauchtote
Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid – schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich. Bereits 100 Gramm Schaumstoff z. B. aus Ihrem Sofa reichen aus, um einen 5 x 8 Meter großen Raum (Höhe 2,5 Meter) in kurzer Zeit mit tödlichen Rauch zu füllen.
Der Rauchmelder
Dieses kleine Gerät funktioniert folgendermaßen:
Die Sensoren eines Rauchmelders arbeiten nach dem optischen Prinzip, d.h. in der Messkammer des Gerätes werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet, die im Normalzustand nicht auf die Fotolinse treffen.
Bei Raucheintritt in die Rauchmesskammer werden die ausgesendeten Lichtsrahlen gestreut und auf die Fotolinse abgelenkt. Das so erkannte Rauchsignal löst einen lauten Alarm aus.
Der Rauchmelder prüft alle 10 Sekunden.
Der Rauchmelder schlägt Alarm – sekundenschnell und überall wo sie es wollen!
Eine Rauchmelderanlage für Gehörlose, beinhaltet eine Zentrale mit einem angeschlossenen Blitzlicht, einem oder mehreren Rauchmeldern und einem Vibrationsgeber, der beim Schlafen unter das Kopfkissen gelegt wird.
Installation
Rauchmelder sind leicht mit den beiliegenden Schrauben und Dübeln zu montieren. Als Mindestschutz gilt: ein Rauchmelder pro Etage. Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erhalten, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten: Befestigen Sie Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt, an der Decke in der Raummitte, bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt. Vorzugsweise sind sie vor den Schlafräumen zu installieren und in den Schlafzimmern selbst – vor allem, wenn Sie dort elektrische Geräte wie Heizdecken, Fernsehapparate o.ä. benutzen. Kinderzimmer sollten durch ein zusätzliches Gerät geschützt werden.
Kleinwohnung
3-Zimmer-Wohnung
mehrstöckiges Haus
Legende:
Mindestschutz
optimaler Schutz
Tipps zum Kauf eines Rauchmelders
- Rauchmelder sollten mit dem CE und VdS-Zeichen gekennzeichnet sein und der DIN EN 14604 entsprechen.
- Die Geräte sollten über einen Testknopf verfügen. Betätigen Sie diesen einmal monatlich, um die Funktion des Gerätes zu überprüfen. Außerdem sollte eine Leuchtdiode zur optischen Anzeige der Funktionsbereitschaft vorhanden sein.
- Die Geräte sollten die Möglichkeit einer Vernetzung bieten.
- Markenhersteller gewähren mehrjährige Garantien mit Langzeitgarantie.
- Besonders hochwertige Rauchwarnmelder tragen zusätzlich das Q.
Rauchmelder können Sie in vielen Elektrofachgeschäften, Märkten (insbesondere in Baumärkten) und bei Unternehmen, die Sicherheitseinrichtungen anbieten (z. B. Feuerlöscher), erwerben.
Links und weitere Informationen zu Rauchmeldern:
Bayerisches Staatsministerium des Inneren