Fachbereich Gefahrgut übt „A-Einsatz“

Neustadt – Der Fachbereich Gefahrgut der Feuerwehr Neustadt traf sich am Samstag, 17. Februar 2024, zu einer praktischen Ausbildungseinheit. Diese fand in Form einer Einsatzübung auf dem Neustädter Festplatz statt.

Im Übungsszenario war ein Riss in einem Prüfstrahler angenommen worden. Der Angriffstrupp, eingekleidet mit „Körperschutz Form 3“ (*), den sogenannten Chemikalienschutzanzügen (CSA), und ausgestattet mit Dosisleistungsmessgeräten und Personendosimetrie, erkundete die vermeintliche Einsatzstelle.

Währenddessen wurde der Dekontaminationsplatz (hier ein sogenannter „Standard-Dekon“ oder auch „Dekon-Stufe II“) aufgebaut und in Betrieb genommen. Nachdem die Dokumentation eingerichtet war, gab der CSA-Trupp via Funk Entwarnung: Es war keine radioaktive Strahlung feststellbar. Der Trupp kehrte daraufhin zum Dekon-Platz zurück, wo er wie vorgesehen mit einem Kontaminationsnachweisgerät „freigemessen“ wurde. Ein ebenfalls mit CSA ausgerüsteter Sicherheitstrupp konnte nun abrüsten.

Im Anschluss erfolgte eine gemeinsame Besichtigung der fiktiven Einsatzstelle durch die Übungsteilnehmer. Dabei wurde insbesondere auf die Festlegung und Kennzeichnung des Gefahrenbereichs eingegangen (mindestens im 50 m-Radius um die Gefahrenquelle). Dessen Absperrgrenze orientiert sich im A-Einsatz (**) an der radiologischen Strahlung, die hierfür mit einem Dosisleistungswarngerät detektiert wird.

 

* „Körperschutz Form 1“, „Körperschutz Form 2“ und „Körperschutz Form 3“ sind Fachbegriffe aus der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC – Einsatz“, die für die Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren drei Formen von Körperschutz vorsieht.

** Einsatz mit radioaktiven Gefahrstoffen und Materialien

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