Übung: Gefahrgutunfall auf dem Feuerwehrhof

Neustadt – „Grüne Flüssigkeit tritt aus IBC-Behälter aus“ lautete die fiktive Einsatzmeldung für den Fachbereich Gefahrgut und Strahlenschutz und die Gruppe 1 der Feuerwehr Neustadt bei ihrer Übung am 27.11.2023.

Mit dem Löschgruppenfahrzeug und dem Abrollbehälter (AB) Atemschutz/Strahlenschutz galt es dieses Übungsszenario zu lösen. Während ein Trupp des Löschfahrzeugs zur Erkundung unter Atemschutz vorging, um die Gefahrgutkennzeichnung an den Containern zu identifizieren, wurde parallel der Dekontaminationsplatz (Dekon-Platz) aufgebaut. Das ist wichtig, weil vorgehende Trupps und eingesetztes Gerät bei Gefahrstoffen grundsätzlich als kontaminiert gelten, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Schnell konnte herausgefunden werden, um welchen Stoff es sich in der Übungsannahme handelte. Unter „Körperschutz Form 3“ (*), den sogenannten Chemikalienschutzanzügen (CSA), wurde ein weiterer Trupp nach vorne geschickt, um ein anhaltendes Austreten der Flüssigkeit zu verhindern. Dies konnte zügig sichergestellt und die Trupps im Anschluss dekontaminiert werden.

Am Dekon-Platz wurden die aus dem Gefahrenbereich kommenden Einsatzkräfte und ihr Gerät im Schwarzbereich von einem Trupp in „Körperschutz Form 2“ (einem leichten Chemikalienschutzanzug mit Maske und Filter) auf Kontamination überprüft und grob dekontaminiert und die kontaminierte Schutzkleidung abgelegt. Anschließend wurden sie von einem Trupp im Weißbereich übernommen.

Nachdem alle Kameraden, inklusive der am Dekontaminationsplatz tätigen, dekontaminiert waren, konnte die gedachte Einsatzstelle aus Feuerwehrsicht als erfolgreich erledigt betrachtet werden.

 

* „Körperschutz Form 1“, „Körperschutz Form 2“ und „Körperschutz Form 3“ sind Fachbegriffe aus der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC – Einsatz“, die für die Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren drei Formen von Körperschutz vorsieht.

 

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