Neustadt – Nach dem Einsatzstichwort „ABC THL BIO / CHEMIE“ und der Meldung „Stoffaustritt im S 2-Labor im Landratsamt, mehrere Verletzte“ rückte der Fachbereich Gefahrgut und Strahlenschutz der Feuerwehr Neustadt und Einheiten des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) aus Neustadt aus – glücklicherweise nur zu Übungszwecken!
Zwei Jugendliche der Feuerwehr und sogar Landrat Dr. Christian von Dobschütz waren durch das BRK sehr real geschminkt worden und gaben ihre Schauspielkünste für die Einsatzkräfte zum Besten. Zwei Trupps bereiteten sich auf die Menschenrettung vor und legten dazu Chemikalienschutzanzüge an. Zum Einsatz kamen u. a. gas- und flüssigkeitsdichte Chemikalienschutzanzüge (CSA; „Schutzkleidung Form 3“*) und sogenannte leichte Chemikalienschutzanzüge („Schutzkleidung Form 2“*).
Parallel wurde eine Führungs- und Dokumentationsstelle und eine sogenannte Sofort-Dekontamination (auch: „Dekon-Stufe I“) aufgebaut, die im weiteren Verlauf zu einem Standard-Dekontaminationsplatz erweitert wurde. Der erste Trupp begann umgehend mit der Menschenrettung. Die fiktiv Verletzten wurden dekontaminiert und dem Rettungsdienst übergeben. Unweit der Dokumentationsstelle, an der alle einsatzrelevanten Informationen gesammelt und zusätzliche gewonnen wurden, richtete der Rettungsdienst eine Patientenablage ein (Ein Ort, an dem mehrere Verletzten gleichzeitig gesammelt, betreut und soweit möglich erstversorgt werden.).
Während die Verletzten versorgt wurden, begann der zweite Trupp unter Form 3 mit der Bestimmung des Stoffes, mit dem die Verletzten in der Übungsannahme in Kontakt gekommen waren. Mit dem Prüfröhrchen-System, bestehend u. a. aus einer Gasprobenpumpe und Detektorröhrchen aus Glas, ging der CSA-Trupp ins Labor, um in zwei Phasen den Stoff zu bestimmen. Als erstes wurde ein sogenannter Polytest verwendet, mit dem die Anwesenheit eines Stoffes bestätigt wird. Nach Auswertung dieses Tests folgte ein stoffspezifischer Test. Nachdem der Stoff bestimmt und sicher aufgefangen war, konnten die beiden Trupps ebenfalls dekontaminiert werden.
Zum Abschluss der Übung gab es noch eine kurze Nachbesprechung, bei der die beiden Hilfsorganisationen aus Neustadt die wichtigsten Punkte zusammenfassten. Gemeinsam arbeiteten sie heraus, was gut lief und benannten auch Aspekte, die noch optimiert werden können. Alles in allem war es für alle Beteiligten eine erfolgreiche Übung. Vielen Dank an das BRK Neustadt und den Landrat unseres Landkreises für die Mitwirkung bei der Übung!
* „Schutzkleidung Form 1“, „Schutzkleidung Form 2“ und „Schutzkleidung Form 3“ sind Fachbegriffe aus der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC – Einsatz“, die für die Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren drei Formen von Körperschutz vorsieht.