Einsatzübung im Neustädter Waldbad

Neustadt – Am Freitag, den 25. Oktober 2024, stand eine Gesamtübung der Feuerwehr Neustadt a.d.Aisch auf dem Plan. Das Szenario der Einsatzübung blieb den Feuerwehrleuten bis zur Durchsage der inszenierten Alarmmeldung durch die Integrierte Leitstelle Ansbach zunächst unbekannt: „Brand eines Gebäudes im Waldbad, zwei Personen vermisst“.

Ausgerüstet mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten gingen vor Ort mehrere Trupps vorrangig zur Personensuche und -rettung, aber auch zur Brandbekämpfung in die Gebäulichkeiten vor. Die notwendige Wasserversorgung wurde mit einem Unterflurhydranten sichergestellt. Zudem wurde auf Grund einer Anfangs unklaren Lagesituation eine sogenannte Sofort-Dekontamination (auch: „Dekon-Stufe I“) eingerichtet, mit welcher es ad hoc möglich gewesen wäre, kontaminierte gerettete Personen und/oder Rettungskräfte zu dekontaminieren.

Nachdem die vermissten Personen, verkörpert von Übungspuppen, gerettet sowie der Brandherd (dargestellt mit einer Nebelmaschine) lokalisiert und bekämpft werden konnten, hielt die Übung für alle Teilnehmer nochmals neue Herausforderungen parat: Ein möglicher Chlorgasaustritt durch eine Leckage im Rohrleitungssystem des Bades konnte nicht mehr ausgeschlossen werden. Somit hatte sich das vorbereitete Szenario zwischenzeitlich zu einer Gefahrgut-Lage entwickelt.

Da es sich bei Chlorgas um einen bereits in geringer Konzentration stark gesundheitsschädlichen Gefahrstoff handelt, musste die persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrleute angepasst werden, damit eine sichere Kontrolle der eventuell betroffenen Räumlichkeiten erfolgen konnte. Zwei Trupps rüsteten sich hierfür mit gas- und flüssigkeitsdichten Chemikalienschutzanzügen (CSA; „Schutzkleidung Form 3“*) aus. Einer der CSA-Trupps begann daraufhin mit einem Gasmessgerät mit der Erkundung im Gebäude, während der weitere Trupp als sog. Sicherheitstrupp, der in Notfallsituationen zum Einsatz kommt, außerhalb des Gebäudes auf Bereitschaft stand. Aufgrund der Gefahrgut-Lage wurde im weiteren Übungsverlauf der bestehende Dekontaminationsplatz erweitert. Hierzu gehörte unter anderem, dass sich weitere Feuerwehrkräfte mit sogenannten leichten Chemikalienschutzanzügen („Schutzkleidung Form 2“*) ausrüsteten, um die Dekontamination der im (fiktiven) Gefahrenbereich eingesetzten Kameraden durchführen zu können.

Ein Austritt von Chlorgas sollte sich glücklicherweise nicht bestätigen, für alle Übungsteilnehmer ging dennoch ein vielseitiges Übungsszenario zu Ende. Nach Rückkehr in das Gerätehaus der Feuerwehr wurde gemeinsam noch für die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft aller Fahrzeuge gesorgt und anschließend der Übungsabend beschlossen.

* „Schutzkleidung Form 1“, „Schutzkleidung Form 2“ und „Schutzkleidung Form 3“ sind Fachbegriffe aus der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC – Einsatz“, die für die Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren drei Formen von Körperschutz vorsieht.

 

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