Gefahrgutübung in Schellert

Schellert – Am 11. Juli 2026 ließ sich die Feuerwehr Schellert in einem Übungsszenario von der Integrierten Leitstelle (ILS) Ansbach zu einem Verkehrsunfall (Alarmstichwort THL 1) alarmieren.

Bei der ersten Erkundung stellten die Führungskräfte fest, dass ein Fahrzeug mit einer Strahlenquelle an Bord verunfallt und dessen Fahrer aufgrund seiner Verletzung nicht mehr in der Lage war, selbst aus dem PKW zu steigen.

Aufbauend auf einer Schulung zu den Themen Grundlagen im ABC-Einsatz, GAMS-Regel und Sofort-Dekontamination (auch: „Dekon-Stufe I“), welche ein paar Wochen vorher durch den Fachbereich Gefahrgut und Strahlenschutz der Feuerwehr Neustadt durchgeführt wurde, arbeiteten die Einsatzkräfte der Ortsteilwehr die einzelnen Maßnahmen der GAMS-Regel ab. Beim Punkt „S“ veranlassten sie die Nachalarmierung des Fachbereichs Gefahrgut und Strahlenschutz der Feuerwehr Neustadt („S“ steht für Spezialkräfte alarmieren).

Beim Eintreffen der Neustädter Kameraden war die „Dekon-Stufe I“ bereits errichtet und der Gefahrenbereich abgesperrt. Für die Kräfte aus Neustadt hieß es nun, einen Trupp mit „Körperschutz Form 1“ (Schutzkleidung zur Brandbekämpfung inklusive umluftunabhängigem Atemschutzgerät sowie Kontaminationsschutzhaube *) auszurüsten und die verletzte und möglicherweise kontaminierte Person zu retten.

Währenddessen wurde mit vereinten Kräften ein Dekontaminationsplatz (kurz: Dekon-Platz) der Stufe II („Dekon-Stufe II“) errichtet und parallel dazu die Messtechnik für den sogenannten A-Einsatz (Einsatzstellen mit radioaktiven Gefahrstoffen) vorbereitet.

Die gerettete Person wurde am Dekon-Platz dekontaminiert, wobei hier mittels Kontaminationsnachweisgerät eine Kontamination ausgeschlossen werden konnte. Zeitgleich wurden durch die Besatzung eines Rettungswagens (RTW) erste medizinische Maßnahmen im sogenannten „Weißbereich“ getroffen. Das Unfallfahrzeug wurde währenddessen vom Angriffstrupp mittels Dosisleistungsmessgerät detektiert und für ungefährlich befunden.

Nachdem auch alle Einsatzkräfte freigemessen waren und der Verletzte versorgt und in den RTW geladen war, konnten die Einsatzkräfte die Übung beenden und nachbesprechen. Hier wurden nochmal alle Aspekte beleuchtet, sodass die Einheiten künftig Lagen dieser Art, adäquat abarbeiten können.

 

* „Schutzkleidung Form 1“, „Schutzkleidung Form 2“ und „Schutzkleidung Form 3“ sind Fachbegriffe aus der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC – Einsatz“, die für die Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren drei Formen von Körperschutz vorsieht.

 

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