Hasenlohe – An einer groß angelegten Einsatzübung nahm die Feuerwehr Neustadt am 18. September 2026 teil.
Der Löschzug aus Neustadt und die Feuerwehren aus Schauerheim, Birkenfeld, Diebach und Dietersheim steuerten dazu ein Objekt beim Neustädter Gemeindeteil Hasenlohe an. Im weiteren Verlauf wurde das vom Landkreis beschaffte und bei der Feuerwehr Neustadt stationierte Wechselladerfahrzeug (WLF) mit dem Abrollbehälter (AB) Atemschutz/Strahlenschutz nachgefordert.
Für die Übung war der Brand einer Biogasanlage angenommen, in dessen Folge mehrere Personen verletzt oder vermisst wurden. Zudem waren die objektspezifischen Gefahren und Risiken möglichst realitätsnah zu berücksichtigen.
Entsprechend des von einem mehrköpfigen Team vorbereiteten Szenarios lagen die Hauptaufgaben bei der Suche und Rettung der Vermissten und Verletzten, der Brandbekämpfung und der dafür erforderlichen Löschwasserversorgung. Ein weiterer Übungsschwerpunkt bestand im Hinblick auf die im Objekt vorherrschende Gefahrgutlage:
Nach Sofortmaßnahmen der ersteintreffenden Kräfte kamen Atemschutzgeräteträger in gas- und flüssigkeitsdichten Chemikalienschutzanzügen (CSA; „Schutzkleidung Form 3“*) mit Messgeräten zum Einsatz. Zur Dekontamination eingesetzter Atemschutzgeräteträger und geretteter Personen sowie später zur Dekontamination der CSA-Träger, die vermeintlich mit Gefahrstoffen in Berührung gekommen waren, wurde der von der Feuerwehr Schauerheim errichtete Sofort-Dekontaminationsplatz (auch: „Dekon-Stufe I“) erweitert und daraus ein Dekontaminationsplatz der Stufe II („Dekon-Stufe II“) geschaffen.
Rund 80 Feuerwehrfrauen und -männer übten knapp drei Stunden zusammen – ein Engagement, das ein Vertreter des Anlagenbetreibers am Ende des Übungsabends ausdrücklich würdigte und dafür dankte.
Vielen Dank an den Besamungsverein Neustadt a.d. Aisch e.V. für diese Übungsmöglichkeit und die hervorragende Zusammenarbeit!
* „Schutzkleidung Form 1“, „Schutzkleidung Form 2“ und „Schutzkleidung Form 3“ sind Fachbegriffe aus der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC – Einsatz“, die für die Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren drei Formen von Körperschutz vorsieht.



















